Eine sozialpsychiatrische Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die darauf abzielen, Kinder und Jugendliche mit psychischen Gesundheitsproblemen zu unterstützen. Hier ist eine Beschreibung der Tätigkeiten, die in einer solchen Praxis durchgeführt werden könnten:
Insgesamt zielt eine sozialpsychiatrische Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie darauf ab, eine umfassende Versorgung anzubieten, die die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes oder Jugendlichen berücksichtigt und darauf abzielt, ihr psychisches Wohlbefinden zu verbessern und ihre Lebensqualität zu steigern.
Die Sozialpsychiatrievereinbarung (SPV) ermöglicht es Kinder- und Jugendpsychiatern durch Einsatz eines therapeutischen Teams etwa drei Mal mehr Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern zu helfen, als es ohne dies möglich wäre. Die Sozialpsychiatrievereinbarung besteht mit den Ersatzkassen bundesweit seit 1994, im Verlauf schlossen sich fast alle Krankenkassen Deutschlands auch regional diesem Vertrag an. In dem Vertrag wird geregelt, dass Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie qualifizierte Mitarbeiter (wie Sozialpädagogen und Heilpädagogen) beschäftigen können, die in Zusammenarbeit mit dem Arzt zum einen Diagnostik (u.a. psychologische Testverfahren), zum anderen Therapieangebote wie z.B. Einzel- und Gruppentherapien durchführen können.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Elternberatung und Familienarbeit. Außerdem kooperieren der Facharzt und seine Mitarbeiter mit Schulen, Kindergärten, Erziehungsberatungsstellen, Jugendämtern usw. Der Vorteil der Sozialpsychiatrie ist, dass sehr flexibel für den Einzelfall Behandlung und Hilfen angeboten werden und die Wartezeiten auf Therapie deutlich verringert werden können. Dies betrifft Kinder mit komplexen psychiatrischen Störungen. Derzeit behandeln Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie etwa 500.000 Patienten pro Jahr ambulant. Die psychischen Störungen reichen von ADHS (Aufmerksamkeitsstörungen) über Depressionen, psychosomatischen Erkrankungen bis hin zu krankhafter Aggressivität und Störungen im Kinderalter.
Erst seit 1968 gibt es einen eigenständigen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie (Kinder- und Jugendpsychiater) in Deutschland. 1992 wurde die Facharztbezeichnung um"und -psychotherapie" ergänzt, um deutlich zu machen, dass psychotherapeutische Kompetenz einschließlich Richtlinienpsychotherapie Bestandteil der Weiterbildung ist.
Weitere Informationen finden sie auf der Seite der Neurologen und Psychiater im Netz
Mit der Einführung der SPV hatten sich die Vertragspartner darauf geeinigt, diese Vereinbarung wissenschaftlich zu evaluieren.
Die elektronische Datenerhebung begann im ersten Quartal 2013 und erstreckte sich – mit Unterbrechungen – bis Mitte 2014.
Seit Mai 2015 liegt der Evaluationsbericht vor. Dieser gibt Aufschluss über das Spektrum der psychiatrischen Störungen, durchgeführte Therapien sowie über die Behandlungserfolge. Mit über 16 000 Patientendokumentationen handelt es sich um eine der umfassendsten versorgungsstrukturellen Erhebungen im psychiatrisch-psychotherapeutischen Bereich, in welche auch die Patientenperspektive eingeflossen ist.